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   Frau Schmidthuber und Herr Podniklafski

Treffen 21

1.
Das Partizip II
als Adjektiv
(u.a. Zustandspassiv)

2.
Nebensätze
mit Relativpronomen
(im Genitiv)

3.
Der Gebrauch
von
"hin" und "her"

4.
Die Formen
des Attributs
(Links- und
Rechtsattribute)






1.  Verben sagen normalerweise aus, was geschieht. Eine besondere sprachliche Konstruktion, das Partizip II, kann zusammen mit einem Hilfsverb eine Tätigkeit ausdrücken, aber ihr Tätigkeitscharakter kann in anderen Konstruktionen auch in den Hintergrund treten bzw. ganz verloren gehen. Sie kennzeichnen dann wie ein Adjektiv Merkmale, Begleitumstände eines anderen Geschehens, also Verbs oder eines Substantivs. Als Merkmal einer Person können sie sogar zu einer Bezeichnung für diese Person, also zum Substantiv werden.
Sie können mit anderen Worten alles das, was auch ein Adjektiv kann. Im Partizip II "gefriert" (erstarrt) eine Tätigkeit, ein Vorgang zu einer Eigenschaft (eine häufige Variante ist das sogenannte Zustandspassiv).

1.1. adverbialer Gebrauch:

F: Was ist mit dem Radfahrer passiert?

A: Der Radfahrer ist bei einem Unfall verletzt worden.

F: Wie bitte? Was ist mit dem Radfahrer?

A: Der Radfahrer ist verletzt.

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1.2. attributiver Gebrauch:

F: Was ist mit dem Mann passiert?

A: Er wurde (von einem Journalisten) interviewt. Warum (fragen Sie)?

A: Ich kenne den interviewten Mann. Das ist mein Nachbar.


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2. 
Damit Hauptsätze nicht zu lang und dadurch unübersichtlich und schwer verständlich werden, hat die deutsche Sprache die Möglichkeit entwickelt, Informationen aus dem Hauptsatz in einen Nebensatz auszulagern. So kann man den Informationsfluss besser gliedern und portionieren. Das macht die Sprache besser verständlich. Nebensätze, die wie ein Attribut ein Substantiv näher erläutern, nennt man Attributsätze oder Relativsätze. Das Einleitewort (Bindewort) sind die Relativpronomen "der, die, das" (im Genitiv "dessen" oder "deren").
Mit Relativsätzen im Nominativ, Akkusativ und Dativ fasst man quasi zwei Informationen zu einer Person oder Sache zusammen; Relativsätze im Genitiv hingegen nennen keine zweite Information zu einer Person oder Sache, sondern eine weiterführende Information über etwas, das zu dieser Person oder Sache gehört.

F: Was ist (eigentlich) mit dem Jungen dort (los)?

A: Die Eltern des Jungen/Seine Eltern sind verreist.

F: Woher wissen Sie das?

A: Der Junge, dessen Eltern verreist sind, ist mein Nachbar.


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3. Der Gebrauch von -hin- und -her- ist abhängig von der Blickrichtung (Sprecher oder Beobachter). Deshalb ist in manchen Situationen beides möglich. Eine Bewegung vom Sprecher oder Beobachter weg bezeichnet man gewöhnlich mit -hin-; eine Bewegung zum Sprecher oder Beobachter bezeichnet man gewöhnlich mit -her-.

(In der Umgangssprache unterscheidet man den Gebrauch von -hin- und -her- nicht so streng.)

F: Wo gehen Sie hin, Frau Schneider?

A: (Ich gehe) zum Frisör.
 
 
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4. Attribute präzisieren Substantive, das heißt, sie nennen Zusatzinformationen zu einem Substantiv. In dieser Eigenschaft sind sie quasi untrennbar mit diesem Substantiv verbunden (Satzgliedteile). Wenn sie vor dem Substantiv (Bezugswort) stehen, nennt man sie auch "Linksattribute"; wenn sie hinter dem Substantiv stehen, nennt man sie auch "Rechtsattribute". Für Attribute gibt es spezielle Fragewörter (siehe Fragewörter für Adjektive!).

F: Kennen Sie das Haus dort?

A: Nein, welches Haus meinen Sie?

F: (Ich meine) das rote (Haus).

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